Unsere Kindertagesstätten:
Kindertagesstätte
Osterholz
Dependance der
Kindertagestätte Osterholz
Anmeldung Krippen – oder Kindergartenplatz
Im Januar ist immer der Anmeldezeitraum für das neue Kitajahr zum 01. August jeden Jahres.
Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit die Einrichtungen kennenzulernen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder vereinbaren einen Termin für eine Hausführung mit Ihnen.
Sie erreichen uns täglich
- in der Kindertagesstätte Osterholz, Osterholzer Heerstraße 212/214 unter: Tel. 0421 40914-60 Frau U. Müller
- in der Dependance der Kindertagesstätte Osterholz, Ehlersdamm 174 unter: Tel. 0421 40955903 Frau I. Malassa
Für die Anmeldung Ihres Kindes in unserer Kita nutzen Sie bitte das Kita-Portal der Stadt Bremen.
KITAPORTAL.BREMEN.DE
Sie möchten Ihr Kind in einer unserer Einrichtungen anmelden?
Besuchen Sie dazu bitte das KITAPORTAL.BREMEN.DE!
Hier können Sie Ihr Kind mit der Kinder - ID ganz bequem von zuhause aus online für einen Platz registrieren.
Im Kitaportal haben Sie dann die Möglichkeit, Ihr Kind für bis zu drei Wunscheinrichtungen anzumelden. Sobald dies geschehen ist, erscheint Ihre Anmeldung im System in den von Ihnen gewählten Einrichtungen. Die Einrichtungsleitungen bearbeiten dann Ihre Anfrage.
Sollten Sie keine Kinder - ID oder Fragen bezüglich der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die leitstelle.tagesbetreuung@kinder.bremen.de.
Über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie sich jederzeit im KITAPORTAL.BREMEN.DE informieren!
Unsere Einrichtungen:
Ein Ort für alle Kinder
Wir bieten jedem Kind gleiche Chancen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit.
Wir sind ein Ort der Akzeptanz und Wertschätzung. Unser humanistisches Menschenbild stellt in den Mittelpunkt, dass alle Menschen von Geburt an über die Potenziale und Fähigkeiten verfügen, ihr Leben in Verantwortung für sich und andere zu gestalten. Eine Tageseinrichtung für Kinder ist oft eine erste Institution, in der Kinder mit unterschiedlichem kulturellen und sozialen Hintergrund gemeinsam gefördert werden. Akzeptanz statt Ausgrenzung ist die wichtigste Orientierung für diese Aufgabe.
Kurzporträt
Bereits seit dem Jahr 1983 besuchen Kinder mit und ohne Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen unsere Kindertagesstätte.
Unsere Kindertagesstätten liegen im Osten von Bremen, im Stadtteil Osterholz/ Tenever.
Uns besuchen in der Kindertagesstätte Osterholz, am Standort Osterholzer Heerstraße, 20 Krippenkinder unter drei Jahren in zwei Gruppen und 80 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in vier altersgemischten Gruppen.
Am Standort Ehlersdamm betreuen wir 20 Kinder unter drei Jahren in zwei Gruppen und 40 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in zwei altersgemischten Gruppen.
Alle Kinder werden von pädagogischen Fachkräften sowie bei Bedarf auf der Grundlage der Frühförderverordnung von heilpädagogischen Fachkräften in der Einrichtung und therapeutischen Fachkräften in der Frühförderstelle betreut.
Unsere Öffnungszeiten
Beide Kindertagesstätten bieten folgende Betreuungszeiten an:
Zudem bieten wir auch einen Frühdienst an | |
Teilzeitplätze | 08:00 - 14:00 Uhr mit Mittagessen |
Ganztagsplätze | 08:00 - 16:00 Uhr mit Mittagessen |
Schließzeiten
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben schließen unsere Kindertagesstätten an 20 Tagen im Jahr. Zudem schließen wir an zwei weiteren Tagen, die wir mit dem Gesamtteam dazu nutzen, uns fachlich mit der Qualitätssicherung auseinanderzusetzen. Hier arbeiten wir zum Beispiel an unserer Konzeption, unserem Schutzkonzept oder erarbeiten gemeinsam Hausprojekte.
Die Schließzeiten liegen innerhalb der Bremer Schulferien. In der Regel schließen wir die drei letzten Wochen in den Sommerferien sowie in den Ferien zum Jahreswechsel.
Für Ihre Familienurlaubsplanungen erhalten Sie einen Plan mit den Schließzeiten. Dieser wird mit dem Elternbeirat der Kindertagesstätte festgelegt.
Zu den Kosten für die Inanspruchnahme eines Angebots der Förderung eines Kindes in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle nach §§ 22 bis 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erhebt die Stadtgemeinde Bremen Beiträge und verpflichtet Eltern, sich an den Kosten für den Betreuungsplatz ihres Kindes zu beteiligen.
Für Kinder vor dem 3. Geburtstag zahlen Eltern einen Elternbeitrag und die Mittagessenspauschale. Die Höhe Ihrer Kita-Beiträge ist von der täglichen Betreuungsdauer und Ihrem Familieneinkommen abhängig und ergibt sich aus der Bremer Beitragstabelle.
Für alle Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung besteht eine Beitragsfreiheit. Sie zahlen aber weiterhin die Mittagessenspauschale.
Wenn Sie Sozialleistungen erhalten oder einen sogenannten Bremer-Pass besitzen, müssen Sie keinen Elternbeitrag zahlen. Auch die Kosten für das Mittagessen entfallen dann. Dafür ist ein Nachweis an die zuständige Stelle zu senden.
Beitragstabelle> https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/detail.pdf
Pädagogik
Die pädagogischen Inhalte unserer Arbeit mit den Kindern basieren auf dem Bremer Rahmenplan für Bildung und Erziehung. Wichtige Schwerpunkte unserer Arbeit und in der Entwicklungsbegleitung sind die Partizipation, die Förderung von Resilienz und unterstützte Kommunikation. Wir legen Wert darauf, den Kindern Freiraum zum Spielen und für selbstbestimmte Entscheidungen zu geben. Unsere Lernangebote orientieren sich grundsätzlich an den Bedürfnissen, der Motivation und den Interessen der Kinder.
Wir arbeiten in festen Stammgruppen und bei Hausprojekten zum Teil auch in gruppenübergreifenden Angeboten.
Die Vorbildfunktionen der Kinder untereinander und damit einhergehend die Nachahmung, sind im Rahmen des pädagogischen Alltags von großer Wichtigkeit. Hier hat sich das Prinzip der alters- und geschlechtsheterogenen Gruppen bewährt. Geschlechterbewusste Bildung sehen wir als Unterstützung für Mädchen und Jungen.
Räume für Kinder.
Die Räume unserer Kindertagesstätte sind so gestaltet, dass sie als anregender Lebensraum, dem Bedürfnis der Kinder nach Begegnung mit anderen Kindern, Eigentätigkeit im Spiel, Bewegung, Ruhe, Geborgenheit, neuen Erfahrungen und Erweiterung der eigenen Möglichkeiten gerecht werden können.
Inklusion
Die UN-Kinderrechtskonvention, seit 1992 in Kraft, lässt sich in vier Gruppen einteilen: das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, die Gleichbehandlung, das Wohl des Kindes und die Beteiligung. Im Einzelnen bedeutet das: Jedes Kind hat das Recht auf alle Dinge, die es zum Leben braucht.
Kein Kind wird von der Aufnahme in unsere Einrichtung ausgeschlossen. Wir schätzen die Vielfalt der Kompetenzen der Kinder und sehen diese als Bereicherung für die gemeinsame Bildung.
Dies bedeutet eine große Offenheit unseres Teams und die laufende Anpassung der pädagogischen Arbeit. In unserer Kindertagesstätte wird Inklusion als Gegebenheit gestaltet. Die Kinder leben im Kita- Alltag miteinander, lernen voneinander, akzeptieren sich gegenseitig, sind Spielkameraden, nehmen Rücksicht oder setzen sich durch. Sie zeigen Geduld, Verständnis, Toleranz und bilden gemeinsam eine Gruppe.
Inklusion in einer Kindertagesstätte ist auch abhängig von der intensiven Zusammenarbeit mit den Eltern und weiteren Institutionen.
Wir sehen Eltern als Experten ihrer Kinder und stehen mit ihnen in einem partnerschaftlichen Dialog.
Für die Eltern der Kinder ist unsere Kindertagesstätte Begegnungsstätte mit Raum für Erfahrungsaustausch, Informationen und Kontakte. Hierfür steht den Eltern ein Eltern Café zur Verfügung.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachkräften aus dem Bereich Frühförderung und mit Therapeuten ist bei der Anbahnung von Lernprozessen für uns eine wichtige Voraussetzung. Wir arbeiten im Netzwerk mit Frühförderung, Familienentlastenden Diensten, Therapeuten, Schulen und Förderzentren, Kinderärzten, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Jugendamt und weiteren Einrichtungen zusammen.