Kurzporträt
Unsere Kindertagesstätte liegt im Osten von Bremen, im Stadtteil Osterholz/ Tenever.
Uns besuchen Kinder unter drei Jahren (ab dem 6. Lebensmonat) in zwei Gruppen und Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in vier altersgemischten Gruppen. Sie werden von pädagogischen Fachkräften sowie bei Bedarf auf der Grundlage der Frühförderverordnung von heilpädagogischen und therapeutischen Fachkräften betreut. Im Haus haben wir insgesamt 100 Plätze für Kinder. Ein naturnah gestaltetes Außengeländes bietet vielfältige Bewegungs- und Aktionsimpulse.
Öffnungszeiten
Unsere Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.15 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeiten gestalten sich wie folgt:
Frühdienst | 07:15 - 08:00 Uhr |
Teilzeitangebot | 08:00 - 14:00 Uhr mit Mittagessen |
Ganztagsangebot | 08:00 - 16:00 Uhr mit Mittagessen |
Schließplan / Ferien
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben schließt unsere Kindertagesstätte an 20 Tagen im Jahr. Die Schließzeiten liegen innerhalb der Bremer Schulferien, in der Regel in den Sommerferien drei Wochen sowie in den Ferien zum Jahreswechsel. Darüber hinaus behält sich der Träger vor, die Einrichtung zusätzlich bis zu zwei Tagen zu schließen, um im Sinne von Qualitätssicherung fachliche Auseinandersetzungen im Gesamtteam führen zu können. Ein Schließplan wird mit einem Jahr Vorlauf gemeinsam mit der Elternvertretung erarbeitet, damit Familienurlaubsplanungen langfristig erfolgen können.
Anmeldung
Eine Anmeldung für den Start in ein neues Kindergartenjahr findet alljährlich im Januar d.J. statt. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Besuchstermin, um unsere Einrichtung und unsere Konzeption kennen zu lernen. Auch Eltern, deren Kind bereits die Kindertagesstätte besuchen, müssen ihr Kind erneut anmelden.
Beiträge
Die Beiträge werden entsprechend der Beitragsordnung der Stadtgemeinde Bremen berechnet. Der Beitragsanteil für die Teilnahme am Mittagessen beträgt 35,-€ mtl. und ist in den Beiträgen entsprechend der Einkommensstaffelungen bereits enthalten. Für Bezieher_innen öffentlicher Sozialleistungen besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Teilnahme an der Mittagsverpflegung nach §§28,29 SGB II oder 34 ff SGB XII bei den zuständigen Leistungsträgern geltend zu machen.